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Bauantrag
Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Beizufügen
sind dem Antrag u.a. Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, statische Nachweise, etc..

 

Bauerwartungsland
Flächen, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als Bauflächen ausgewiesen sind und die nach
ihrer Eigenschaft, sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen.

 

Baufenster
Planerische Darstellung der Fläche eines Baugrundstückes in einem Bebauungsplan, auf der die Gebäude
errichtet werden dürfen.

 

Baugrunduntersuchung
Prüfung zur Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und
Bodenschichtzusammensetzung. Notwendig, da viele Bauunternehmen in den Leistungsbeschreibungen und/oder den Bauverträgen gewisse Bodenfestigkeiten voraussetzen.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherung gegen Schäden aus der
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn. Die Prämie berechnet sich nach der Bausumme.

 

Bauleistungsbeschreibung
Dokument zum Bauwerkvertrag. In diesem Dokument ist der Umfang der vom
Unternehmer zu erbringenden Lieferung und Leistung nachvollziehbar beschrieben.

 

Baumangel
Fehler durch nicht
ordnungsgemäße Bauausführung. Liegt vor, wenn die Ausführung nicht planungskonform ist oder der Bau nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder der Baukunst ausgeführt wurde. Baumängel müssen bei der Abnahme protokolliert werden.

 

Bauschaden
Schaden am Gebäude, der durch unterlassene oder mangelhafte Instandsetzungsmaßnahmen, durch
Alterung und/oder Witterungseinflüsse (Sturm, Blitz, etc.) entstanden ist.

 

Bautagebuch
Aufzeichnung über alle Vorgänge am Bau. Wesentliche Einträge sind Beginn und Dauer der einzelnen Gewerke sowie Zustand der Baustelle. Das Dokumentieren der Vorkommnisse gehört zu den Aufgaben des Architekten.

 

Bauträger
Unternehmen der Baubranche, das Grundstück mit
Baumaßnahme komplett verkauft. Der dazu notwendige Vertrag unterliegt den Bestimmungen der MaBV.

 

Bauvoranfrage
Schnellanfrage an das örtliche Bauamt, ob das Bauvorhaben gem. Planung genehmigungsfähig ist. Der
erteilte Vorbescheid ist erheblich schneller und kostengünstiger als ein Bauantrag. Der Bescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

 

BGB-Vertrag
Werkvertrag zur Errichtung eines Gewerkes auf Grundlage des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im
Gegensatz zum VOB-Vertrag verjähren Mängel am Bauwerk nach 5 Jahren (§ 638 BGB). VOB empfiehlt unterschiedliche Zeiten für die verschiedenen Gewerke. Ein Mix im Vertrag aus Bedingungen VOB und BGB verstößt gegen das AGB-Gesetz.

 

Bodenrichtwert
Mittelwert aus Grundstücksverkaufspreisen, die vom jeweiligen Gutachterausschuss gebietsweise gesammelt und ausgewertet werden. Bodenrichtwertangaben vom Gutachterausschuss beziehen sich häufig auf eine festgelegte Grundstücksgröße.

 

Bruttorauminhalt
Volumen eines Baukörpers, in DIN 277 aus 1973 und 1987 definiert.
Berechnungsgrenzen sind die Unterfläche der Bauwerkssohle und alle äußeren Begrenzungsflächen.

 

Bungalow
Eingeschossiges
Wohnhaus, zeichnet sich i.d.R. durch Flachdach aus.