Eigenleistung
Arbeit, die der Bauherr selbst erbringt, bzw. von Dritten ausführen läßt. Der Umfang der Eigenleistungen sollte vor Vertragsabschluss definiert werden. Risikopotential für den Bauherrn liegt in der zeitlichen Koordination. Ein Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer für in Eigenleistung durchgeführte Arbeiten besteht nicht. Die Ausführung der Arbeiten muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Eigentumswohnung
Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. Die Teilung eines Mehrfamilienhauses erfolgt i.d.R. nach WEG.
Einfamilienhaus
Gebäude mit einer Wohneinheit. Einfamilienhäuser kommen in unterschiedlichen Formen vor, z.B. freistehendes Einfamilienhaus, Doppel-, Mittel- und Endreihenhaus, Bungalow, Villa, etc..
Einliegerwohnung
Zusätzliche Räumlichkeiten in einem Einfamilienhaus, wenn diese die Möglich-keit einer selbständigen Haushaltsführung ermöglichen.
Erschließung
Herstellung von Anlagen, wie Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Straßen, Wege, etc. zur Versorgung der zu errichtenden Wohneinheiten.
Ertragswert
Begriff aus der Wertermittlung. Er gibt die Summe aus Boden- und zum Wertermittlungsstichtag errechneten Gebäudewert wieder.
Estrich
Tragschicht auf dem Betonboden für Fliesen, Parkett, Teppichboden, etc.. Wird i.d.R. mit Dämmmaterial als schwimmender Estrich ausgeführt.
Exposé
Beschreibung eines meist vom Makler angebotenen Objektes. Damit erfüllt der Makler die ihm durch die MaBV auferlegte Informationspflicht.