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Häufig gestellte Fragen zu...
...allgemein zu Wertexperte
- Was bekomme ich von Ihnen und was kostet es?
- Warum sollte ich eine Hausprüfung durchführen lassen?
- Wie schnell können mir Ihre Baugutachter helfen?
- In welchem Stadium sollte ich einen Hauskaufberater von Wertexperte beauftragen?
- Benötigen Sie Informationen über die Immobilie vorab?
- Gibt es versteckte Kosten?
- Es kommt nicht zum Kauf, was zahle ich dann?
- Ich habe noch nie einen derart hohen Hauspreis verhandelt. Können Sie mich unterstützen?
- Sollte ich selbst anwesend sein?
- Welche Art Immobilien prüfen die Baugutachter eigentlich?
- Bekomme ich ein schriftliches Gutachten?
- Ich habe bereits den Preis verhandelt, was nun?
- Finden Sie auch versteckte Mängel?
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...allgemein zu Wertexperte
Was bekomme ich von Ihnen und was kostet es?
Sie bekommen unser Produkt "Kaufberatung". Darin enthalten ist ganz grob:
- Besichtigung der Immobilie
- Untersuchung der Substanz und Angaben des Verkäufers.
- Mängelfeststellung und Bewertung dieser.
- Berechnung des marktkonformen Verkaufspreises.
- Preisverhandlung
- Beratung beim Notarvertrag
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Warum sollte ich eine Hausprüfung durchführen lassen?
Haben Sie die erforderliche Sachkenntnis für eine derart hohe Investition? Private Immobilienkäufer sind mangels Erfahrung fast immer benachteiligt. Bewertung und Suche nach Mängeln können nur vom Profi vorgenommen werden! Die lebenslange Bindung an hohe Anschaffungskosten müssen mit einem Maximum an Sicherheit verbunden sein, die ein Laie nicht garantieren kann. Die Prüfung einer Immobilie, egal ob Wohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, dient Ihrer eigenen Sicherheit. Sie hilft Ihnen, basierend auf den von Wertexperte erarbeiteten Erkenntnissen, eine Investition zu tätigen, die angemessen und kalkuliert ist. Sie erwerben eine Immobilie, die nicht überteuert ist. Wir führen die oft sehr unangenehmen und komplizierten Kaufverhandlungen und hinterfragen und prüfen die Punkte, die wichtig sind, vom Käufer allein aber fast nie beleuchtet werden. Anhand einer Objektdokumentation erhalten Sie übersichtlich und schnell einen Überblick über Zustand und Mängel Ihrer Traumimmobilie. Erstellt durch einen Fachmann/frau, Ihrem persönlichen Baugutachter / Bausachverständigen. Wir können mit Recht behaupten, dass schon viele Kunden von uns viele tausend Euro gespart haben und zu einem fairen Preis in eine zuverlässige Immobilie gezogen sind.
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Wie schnell können mir Ihre Baugutachter helfen?
Im Normalfall rufen wir Sie binnen 12 bis 24 Stunden zurück, um ein erstes Gespräch zwischen Ihnen und unserem Sachverständigen zu gewährleisten. Dies geschieht je nach Auftragseingang. Mit ihm sprechen Sie einen ersten Besichtigungstermin ab, der je nach Dringlichkeit sehr kurzfristig anberaumt werden kann. Zur ersten Kontaktaufnahme benutzen Sie bitte den Kontakt
.
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In welchem Stadium sollte ich einen Hauskaufberater von Wertexperte beauftragen?
Bitte nehmen Sie erst Kontakt zu uns auf, wenn Sie schon einige Immobilien besichtigt haben und innerlich eine Entscheidung heranreift. Das Haus, die Wohnung, welche/s unser Bausachverständiger prüft, sollte Ihnen bereits zusagen. Es geht Ihnen in diesem Stadium um die nötige Sicherheit und den Preis. Eine erste Besichtigung durch Sie sollte also bereits stattgefunden haben, da Sie sonst sinnlos Geld vergeuden.
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Benötigen Sie Informationen über die Immobilie vorab?
Die gründliche Prüfung einer Immobilie setzt verschiedene Informationen voraus. Je mehr Sie und der Verkäufer dazu beisteuern können, um so besser ist es. Neben den Angaben des Verkäufers, dem Exposé eines eventuellen Maklers, sind Planunterlagen und eine Objektbeschreibung sinnvoll. Auch Informationen aus dem Grundbuch können entscheidend sein. Diese hat meist Eigentümer oder Makler im Verkaufsfall griffbereit. Was genau herangezogen wird, können Sie aber in einem ersten Telefonat mit Ihrem persönlichen Bausachverständigen abklären.
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Gibt es versteckte Kosten?
Antwort: Nein!
Wir berechnen Ihnen den angegeben Prozentsatz im Erfolgsfall - und nur dann! Bei Nichtzustandekommen lediglich die geringe Aufwandspauschale. Sehen Sie dazu bitte Kosten
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Es kommt nicht zum Kauf, was zahle ich dann?
Lediglich die Aufwandspauschale. Zurzeit € 299,- zzgl. ges. MwSt. Siehe auch Kosten
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Ich habe noch nie einen derart hohen Hauspreis verhandelt. Können Sie mich unterstützen?
Ja, wenn Sie uns beauftragen ist dieser Service immer mit beinhaltet. Genau für diese Situation sind wir da. Der Service von der Besichtigung, über die Preisverhandlung, bis zum Einzug. Unsere Partner verhandeln für Sie emotionslos, mit Fachwissen und Erfahrung, anhand erarbeiteter Fakten einen realistischen und fairen Kaufpreis unter Einbeziehung der Mängel, des Zustands und der Lage der Immobilie. Für die meisten Käufer einer Immobilie handelt es sich um die größte Anschaffung ihres Lebens, an der sie im Normalfall bis zu 30 Jahre abzahlen. Vor diesem Hintergrund, eine wirklich schwerwiegende Entscheidung. Sich hier nicht von einem Fachmann/frau beraten zu lassen ist schon als grob fahrlässig anzusehen, gerade vor dem Hintergrund finanzieller Fehlentscheidungen dieses Jahrzehnts. Warum lassen Sie also nicht einen versierten Bausachverständigen/Immobilienbewerter den Preis verhandeln, - einen Menschen, der diese schwere Aufgabe tagtäglich bewältigt.
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Sollte ich selbst anwesend sein?
Ihre Anwesenheit für unsere erfolgreiche Arbeit ist nicht zwingend notwendig, aber wünschenswert. Dabei muss unterschieden werden zwischen Anwesenheit bei der Besichtigung und der Preisverhandlung. Während sie bei der Besichtigung eher von Vorteil ist, Ihr Sachverständiger kann Ihnen vor Ort schon diverse Dinge zeigen und erklären, hat sie bei der Preisverhandlung oft auch Nachteile, denn der Verkäufer setzt auf Ihre Emotionen, die sich durchaus beeinflussen lassen. Der Gutachter lässt sich nicht beeinflussen, denn er hat keine emotionale Bindung zum Objekt
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Welche Art Immobilien prüfen die Baugutachter eigentlich?
Die Sachverständigen und Gutachter von Wertexperte prüfen Wohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Bungalows und Reihenhäuser. Natürlich prüfen wir auch Mehrfamilienhäuser für Investoren oder den privaten Geldanleger.
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Bekomme ich ein schriftliches Gutachten?
Nein - ein schriftliches Gutachten nicht, wohl aber eine Objektdokumentation. Ein schriftliches Wertgutachten wäre wesentlich teurer und unterscheidet sich nicht im Ergebnis. Die Objektdokumentation sieht von einem Bausachverständigem zum anderen Baugutachter ev. unterschiedlich aus.
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Ich habe bereits den Preis verhandelt, was nun?
Wertexperte arbeitet mit einer Mischkalkulation. Das heißt, ohne Preisverhandlung haben wir kaum die Möglichkeit kostendeckend zu arbeiten. Aber sprechen Sie uns bitte an, eventuell können wir über unseren Stundensatz verrechnen.
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Finden Sie auch versteckte Mängel?
Die Baugutachter von Wertexperte sind Profis. Bei der Begehung achten sie auf alle Mängel. Es handelt sich hierbei um eine Sichtprüfung, die sie mit verschiedenen Instrumenten unterstützen. Verdeckte Mängel sind leider manchmal auch für Fachleute nicht auf den ersten Blick zu sehen. Da kommt dann die Erfahrung zu Gute. Leider können bei der Besichtigung keine Probebohrungen durchgeführt oder Luftproben genommen werden.
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...allgemein zu Gutachtern
Was sind Gutachter oder Sachverständige?
Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen. Gutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt. Gutachter werden bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) herangezogen. Als Gutachter für Grundstücksbewertung wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.
(Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von GerichtenGerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können. In Familiengerichten werden Gutachter in Sorgerechtsfragen, zur Aufenthaltsbestimmung oder zu Umgangsfragen herangezogen. Immer häufiger werden sie auch bei Gewaltfragen oder sexuellem Missbrauch vom Gericht berufen. Gutachter bei Familiengerichten müssen Diplompsychologen sein, sie sollten jedoch auch über eine Approbation als psychologische Psychotherapeuten, eine Therapieausbildung und langjährige Berufspraxis verfügen. Bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen (einschlägiges Studium oder einschlägige Handwerksausbildung, i.d.R. mit Meisterberechtigung) ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren oder Fernstudien möglich.
Man unterscheidet:
Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens gehören unter anderem die Gebiete „Bewertung von Bauschäden“, „Grundstückswertermittlung“, „KFZ-Schäden“, „KFZ-Bewertung“, „Unternehmensbewertung“.
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...Recht & Steuern
Ich möchte ein Haus kaufen. Es wird viel angeboten, meist nur über Makler. Welche Haftung gibt es auf nicht ersichtliche Mängel. Beispielsweise Elektro, Heizung, etc. D.h., was man bei der Besichtigung eben berücksichtigen muss.
Immobilien werden nach dem Recht "Gekauft wie Gesehen" erworben. Sie sollten sich deshalb selber absichern, dass die Immobilie keine Mängel hat. Der Verkäufer haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel. Schalten Sie vor dem Kauf einen eigenen Gutachter ein, der Sie über Zustand, Mängel, Kosten und den Wert berät.
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...suchen & finden
Ich suche immer noch. Wo finde ich die geeignete Immobilie?
Die geeignete Immobilie finden Sie häufig in Ihrer Tageszeitung zu den festen Insertionsterminen. Meistens sind dies Mittwoch und Samstag. Es gibt aber auch geeignete, überregionale Sonntagsmagazine, wie z.B. "Die Welt" Wir empfehlen gerne den Marktführer, der auch Immobilien anbietet, die in keiner Zeitung zu finden sind. Auf diesen Seiten finden Sie einen direkten Zugang zu Immobilienscout24
, mit 75% Marktanteil, der absolute Online Marktführer.
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